Keine Empfangsbestätigung! Keine Möglichkeit mit dem Sachbearbeiter persönlich zu sprechen! Der Empfang beim Jobcenter Höchst entpuppt sich als Instanz zur Abwimmelung von Menschen in Not. Die meisten Betroffenen sind deshalb in eine Notsituation geraten, weil ihr Fall nicht richtig bearbeitet wurde. Das konnten wir heute selbst erleben. Wir begleiteten ein Mitglied unseres Vereins zum Jobcenter Höchst. Ihm wurden die Leistungen versagt, weil angeblich ein bestimmtes Schreiben nicht vorgelegen hatte. Abgesehen davon, dass sie genau dieses Schreiben schon vorgelegt hatte und das auch belegen konnte, ist die Versagung der Leistungen aufgrund des Fehlens dieses Schreibens auch schon nicht rechtens gewesen. Um gegen den Versagungsbescheid vorzugehen, wollte sich unser Mitglied vor dem Gang zum Jobcenter schon einen Beratungshilfeschein im Amtsgericht Höchst besorgen. Der dort zuständige Rechtspfleger bestand jedoch darauf, dass sie selbst noch einmal die Sache versuchen sollte zu lösen, obwohl sie das schon versucht hatte. Daraufhin waren wir im Jobcenter. Dort wollte man uns gleich wieder wegschicken.
Das schien die Aufgabe des Empfangs zu sein. Weder konnte man uns sagen, ob die Unterlagen angekommen sind, noch ob es möglich sei wenigstens für die Miete und das Nötigste zum Leben einen Vorschuss zu bekommen. Wir bestanden jedoch darauf den Teamleiter zu sprechen. Auch das war bis zuletzt nicht möglich. Die Leiterin des Empfanges hatte schon gleich am Anfang mit Polizei gedroht. Dabei hatten wir ihr noch nicht einmal die Sachlage erklärt. Während wir am Schalter standen, stellten wir fest, dass viele Menschen um uns herum die gleichen Probleme hatten: sie hatten was abgegeben, was angeblich nicht da war, ihr Geld war nicht gekommen oder sie hatten zuwenig Leistungen erhalten, als ihnen zustand. Schlussendlich entschieden wir uns angesichts der aussichtslosen Diskussion mit dem Empfang des Jobcenter Höchst wieder zum Amtsgericht zu gehen und den Beratungshilfeschein zu holen. Dort erwartete uns ein miesgelaunter Rechtspfleger, der uns – Die Begleiterinnen vom Verein – unter Zuhilfenahme des Wachdienstes des Raumes verwies, um dann unserem Mitglied den Beratungshilfeschein zu verweigern, nachdem er sie mehrmals angeschrien hatte. Das konnten wir vom Flur aus hören. Der Grund für die Ablehnung: man wisse ja nicht, ob das Jobcenter doch noch reagiere. Unser Fazit: Wer kein Geld hat, soll auch keine Rechte haben. Unsere Antwort: Wenn unsere wenigen Rechte, die wir noch haben, uns nicht gewährt werden, müssen wir uns erst recht zusammenschließen und vor dem Jobcenter und dem Amtsgericht diese einfordern.